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Regulations

F-Gas

Die in aktuellen Kühlsystemen verwendeten Kältemittel mit Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) gelten als starke Treibhausgase.

Um Klimaveränderungen und globale Erwärmung zu begrenzen, hat die Europäische Kommission einen Plan zur Reduzierung globaler Emissionen bis 2050 verabschiedet. Diese Richtlinie, die sich auf die EU-Verordnung Nr. 517/2014 bezieht, wird als F-Gas-Verordnung bezeichnet.

Die F-Gas-Verordnung verfolgt die folgenden Ziele:

  • Sie legt Regeln zur Eindämmung, Verwendung, Wiedergewinnung und Vernichtung fluorierter Treibhausgase und dazugehörige Maßnahmen fest.
  • Sie legt die Bedingungen zur Markteinführung bestimmter FKW-haltiger Produkte und Geräte fest.
  • Sie führt Bedingungen zu bestimmten Verwendungen fluorierter Treibhausgase ein.
  • Sie legt Mengenbegrenzungen (Quoten) für den Verkauf von FKWs fest.

Diese Verordnung betrifft alle Unternehmen, die kältemittelhaltige Geräte installieren, warten und verkaufen, sowie Unternehmen, die diese Geräte einsetzen und verteilen.

F-Gas

Vorbeugung und Verteilung

Vorbeugung von Emissionen fluorierter Treibhausgase

Alle Geräte müssen so gestaltet werden, dass versehentliche Freisetzung von Treibhausgas verhindert wird. Im Vorfeld werden technische Maßnahmen ergriffen, um Lecks auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Anlage muss über ein Leckschutzsystem verfügen, das den Eigentümer oder ein Wartungsunternehmen bei Leckagen alarmiert (siehe (EU)-Verordnung Nr. 517/2014, in der die Methoden zur Lecküberwachung festgelegt sind). In der Praxis führt dies zu häufigen Inspektionen und einer höheren Qualifikation der Unternehmen und Teilnehmer.

"Phase Down" quotas

Das Programm sieht eine schrittweise Reduzierung der auf dem Markt verfügbaren Flüssigkeiten von 2015 bis 2030 vor.

Das endgültige Ziel ist die Reduzierung der FKW-Mengen bis 2030 auf 21%.

regulatory-F-Gas-chart